Der Arbeitgeber ist verpflichtet Unterweisungen durchzuführen. Arbeitnehmer sind über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, sowie über die Maßnahmen zur Gefahrvermeidung ausreichend zu informieren. Unterweisungen dienen demnach dem Schutz vor Arbeitsunfällen und Erkrankungen. Unterweisungen sind nicht nur von gesetzlicher Natur, sondern sorgen auch dafür, dass Arbeiten reibungslos und sicher ablaufen können.